Antrag: Prüfung von zwei gemeindeeigenen Dachflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen

Nachdem die Mehrheit der Gemeindevertretung unseren initialen Antrag skeptisch sah, konnte im Rahmen der anschließenden Detailberatung im B.A.U.-Ausschuss die Mehrheit sogar für einen weiterführenden Antragstext gewonnen werden:

1. Die Gemeinde Hünstetten beauftragt die Prüfung der Machbarkeit der Errichtung von PV-Anlagen auf allen gemeindeeigenen Liegenschaften.

2. Die Gemeinde stellt nach Vorliegen der Prüfberichte diese dem B.A.U.-Ausschuss zur Verfügung. Dieser gibt danach eine Empfehlung zur Errichtung/Nicht-Errichtung von PV-Anlagen ab.

Der Originalantrag wurde mit 17 Ja-Stimmen bei 9 Enthaltungen von der Gemeindevertretung in den Ausschuss verwiesen. Der überarbeitete Antrag wurde in Folge einstimmig vom Gemeindeparlament verabschiedet.

Originalantrag unserer Fraktion:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

  1. Die Gemeinde Hünstetten beauftragt die Prüfung der Machbarkeit der Errichtung einer PV-Anlage auf dem DGH/Rathaus Wallbach
  2. Die Gemeinde Hünstetten beauftragt die Prüfung der Machbarkeit einer Errichtung einer PV-Anlage auf dem DGH Bechtheim
  3. Die Gemeinde stellt nach Vorliegen der Prüfberichte diese dem B.A.U.-Ausschuss zur Verfügung. Dieser gibt danach eine Empfehlung zur Errichtung/Nicht-Errichtung von PV-Anlagen ab

Begründung:

Das Integrierten Klimaschutzkonzept der Gemeinde Hünstetten „soll den Akteuren in der Gemeinde Hünstetten (insbesondere den politischen Gremien und der Verwaltung) helfen, richtungsweisende Entscheidungen zu treffen und Projekte anzugehen, die den bereits angestoßenen Prozess für mehr Klimaschutz, weniger Energieverbrauch, mehr Effizienz, Wertschöpfung und Erneuerbare Energien intensivieren“. Im Bereich der erneuerbaren Energien nennt das Klimaschutzkonzept die verstärkte Nutzung der Sonnenenergiepotenziale als vordringlich.

In dem Klimaschutzkonzept wird eine Einschätzung zur Eignung ausgewählter kommunaler Liegenschaften gegeben. Aus dieser Einschätzung geht hervor, dass die Eignung von zwei kommunalen Liegenschaften in einer Einzelfallprüfung näher untersucht werden soll. Hierauf zielt der vorliegende Antrag.

Finanzielle Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt: Stellen sich die untersuchten Dachflächen als möglich bzw. geeignet heraus ist mit einer Amortisierung der PV-Anlagen für die Gemeinde zu rechnen (Schätzung: 10-14 Jahre; Quelle: Solarkataster Hessen).

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Karsten Rose