Die angefragten Gutachten (siehe Frage 56 „Bodengutachten“ – Fragen der Fraktionen zum Haushalt) werden innerhalb der nächsten 14 Tagen im aktuellen Stand dem HFA- und BAU-Mitgliedern zur Einsicht bereitgestellt (spätestens bis zum 16.11.2024).
Sollte der 2. Nachtrag zum Erdgutachten noch nicht vorliegen, so wird die erste Fassung und der 1. Nachtrag zunächst den Ausschüssen zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
Ergebnis
Zur näheren Klärung wird die Thematik auf die nächste Sitzung des HFA vertagt und der Antrag an sich erstmal zurückgezogen.