Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Richtlinie zur Förderung von Stecker-PV-Anlagen wird dahin gehend eingeschränkt, dass nur noch Anlagen gefördert werden, die auch einen Speicher beinhalten. Die Kosten für Speicher sind bei den förderfähigen Kosten zu berücksichtigen.
Begründung
Bei den Stecker(“Balkon“)-PV-Anlagen sind einerseits die Modul-Preise stark zurück gegangen und andererseits mittlerweile Balkon-Anlagen mit Speicher standardmäßig verfügbar. Die Speichernutzung erhöht die Effizienz der Anlagen und führt auch zu einer Entlastung der Stromnetze in den Zeiten mit hohen Photovoltaik-Erträgen. Daher sollte sich die Förderung nur noch auf solche Anlagen beschränken.
Ergebnis
Der Antrag wurde leider bei neun Ja-Stimmen, zwei Enthaltungen und 14 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt. Hierdurch werden zwar weiterhin Stecker-PV-Anlagen gefördert, aber die ökologisch und energetisch sinnvolle Speicherung der Energie ist dabei außen vor.