Punkt 1 wird wie folgt geändert:
Die Gemeinde Hünstetten, als Teil der Arbeitsgruppe Ultranet (bestehend aus dem Rheingau-Taunus-Kreis, den Städten Hofheim und Idstein sowie den Gemeinden Niedernhausen und Hünstetten) spricht sich weiterhin gegen die Realisierung der Gleichstromfreileitung Ultranet auf der Bestandstrasse aus.
Begründung:
Wir können als Gemeinde nur Beschlüsse seitens und hinsichtlich Hünstettens tätigen und nicht als Arbeitsgruppe Ultranet auch für andere Kommunen oder Körperschaften Beschlüsse fassen.
Punkte 2 und 3 werden zurückgestellt und zur näheren Beratung an den HFA verwiesen
Begründung:
Es stellen sich mehrere Fragen, die näher zu vertiefen sind (wieviele Hünstetter Bürgerinnen und Bürger vertritt der Verein durch die Klage bzw. sind dort Vereinsmitglied? Wie positionieren sich die anderen genannten Kommunen? Wie sind die Erfolgsaussichten und das Verfahrensrisiko? Inwiefern sind die Kosten nachvollziehbar – Klageschrift, Gutachtenkosten, Verfahrenskosten? Können Kosten gedeckelt werden? etc.). Ferner fanden bei deutlich geringen Förderungen von Hünstetter Vereinen in der Vergangenheit intensive Vorstellungen und Erläuterungen im HFA statt, als jetzt bei diesem auswärtigen Verein. Ferner gilt es zu klären, ob überhaupt eine aufschiebende Wirkung der Klage besteht oder parallel, nachdem der Planfeststellungsbeschluss erfolgt ist, bereits Fakten geschaffen werden.
Punkt 4 bleibt unverändert.
Ergebnis
Unser Antrag wurde mehrheitlich von der Gemeindevertretung angenommen. In der folgenden Ausschussberatung konnte der Anwesende Vertreter des Vereins Umweltschutz Taunus e.V. und die Verwaltung aber nicht unsere Fragen zufriedenstellend beantworten, so dass wir als einzige Fraktion gegen die finanziellen Unterstützung der Klage des Vereins, welche die Gemeinde Hünstetten 20.000 Euro kostet, gestimmt haben. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung und aus unserer Sicht außerordentlich geringe Erfolgsaussichten. Ferner konnte uns nicht mitgeteilt werden, aus welchen konkreten Gründen die Klage erhoben wird.