Zur Haushaltsberatung 2026 hatten wir am 07. Oktober 2025 den Antrag eingebracht die Hebesätze anzupassen. Ziel des Antrags war die adäquate Gegenfinanzierung verschiedener anderer Anträge und die Hebesätze auf runde Werte wieder festzuschreiben – gerade da es nach der Grundsteuerreform zu geringen Einnahmen kam.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt geändert:
1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) von 381,93 % auf 380 % reduziert
2. Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) von 437,28 % auf 440 % erhöht
Ergebnis
Wir haben den Antrag nach Diskussion im Ausschuss zurückgezogen, da sich einerseits keine Mehrheit für die Zustimmung abgezeichnet hat und die Verwaltung mit der Änderung kurzfristig sehr belastet worden wäre.