Überblick
Mit diesem Antrag setzte sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine fairere Gestaltung der Wahlplakatierung in Hünstetten ein. Die Kernforderungen: maximal fünf Plakate pro Partei und Ortsteil, eine Größenbeschränkung auf DIN A1 sowie ein einheitlicher Plakatierungsbeginn am Samstag. Hintergrund war die Beobachtung, dass einzelne Parteien durch übermäßige und vorzeitige Plakatierung anderen kaum geeignete Standorte überließen. Trotz sachlicher Begründung wurde der Antrag mit 5 Ja- zu 20 Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Fraktion hat diesen Antrag eingereicht:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die bestehende Plakatierungsregelung wird wie folgt geändert:
• Es wird eine Obergrenze für die Anzahl Plakate je Partei/Gruppierung pro Ortsteil festgelegt (Vorschlag: 5).
• Die Größe der Plakate wird auf maximal DIN A1 begrenzt.
• Der Plakatierungsbeginn wird auf den Samstag vor Ablauf der 6-Wochen-Frist festgelegt.
• Die Einschränkung der Plakatierung an Straßenbeleuchtungsmasten entfällt (ggf. nach Abstimmung mit dem Energieversorger).
Begründung
Aktuell und auch schon bei den letzten Wahlen ist wieder aufgefallen, dass die Plakatierung von einzelnen Parteien sehr umfangreich genutzt wurde. Beispielsweise sind identische Plakate in sehr kurzem Abstand zueinander bzw. sogar am gleichen Standort platziert worden.
Hier stellt sich die Frage, ob eine solch dichte Platzierung die Akzeptanz für die Wahlwerbung in Form von Plakaten nicht negativ beeinflusst. Zudem wurden Plakate auch schon vor dem offiziellen Plakatierungsbeginn aufgehängt, wie auch bereits von unserer Fraktion an die Verwaltung berichtet.
Auf Anregung unserer Fraktion wurde der Plakatierungsbeginn für die Bundestagswahl schon vom Montag auf den Sonntag vorgezogen, um den möglichen Bedarf der vorgezogenen Plakatierung (Montag = Arbeitstag) zu verringern. Leider wurde diesmal schon am Samstag plakatiert. In anderen Gemeinden ist der Plakatierungsbeginn bereits offiziell der Samstag.
Dies hatte zur Folge, dass für andere Parteien nur wenige und tendenziell schlechter geeignete Standorte übrigblieben bzw. ein höherer Aufwand zum Aufhängen betrieben werden musste (mit Leiter über die schon vorhandenen Plakate).In verschiedenen Kommunen des RTK gibt es auch eine Beschränkung der Anzahl Plakate pro Ortsteil.
Zusätzlich hat sich bei der aktuellen Plakatierung gezeigt, dass es einen Trend zu größeren Plakatformaten gibt (größer als DIN A1-Standard), so dass zunehmend die Gefahr von Sichtbeeinträchtigungen entsteht. In vielen anderen Kommunen besteht hier eine Größenbeschränkung auf A1-Plakate. Die Einschränkung der Plakatierung an Straßenbeleuchtungsmasten erscheint mangels Alternativen nicht praktikabel; dies ist in anderen Gemeinden (zumindest in Waldems) so nicht vorgeschrieben.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Rainer Gießing