Der Gegenstand wird zur erneuten Beratung an den HFA verwiesen.
Zur Beratung sind die Vertreter der Gemeinde Hünstetten in der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat einzuladen.
Begründung:
Den Ausführungen der beratenden Kanzlei entnehmen wir den Bedarf nach einer intensiveren und differenzierten Beratung der Thematik.
Ergebnis
In Folge der vertiefenden Beratung blieb unsere kritische Sicht auf die Vertragsänderung bestehen. Hierdurch wird perspektivisch der Einfluss der Gemeindevertretung geschwächt und erstmal entstehen hohe Kosten für die rechtliche Prüfung und Beratung zu einem neuen Vertrag.