Bei der Bearbeitung des Haushaltsplans für das Jahr 2026 war uns aufgefallen, dass die Erheblichkeitsgrenzen (bis zu welchem Betrag kann der Bürgermeister bzw. der Gemeindevorstand – ohne vorherige Zustimmung der Gemeindevertretung – eigenständig über- und außerplanmäßige Ausgaben tätigen) deutlich erhöht werden sollten. Eine Begründung dafür erfolgte im Vorfeld nicht und aus unserer Sicht schwächt dies die Kontrollmöglichkeiten und -pflichten der Gemeindevertretung. Deswegen wollten wir die Grenzbeträge so belassen, wie in den vorherigen Jahren – da man in der Vergangenheit damit gut gefahren ist und es einfach mehr Transparenz sicherstellt.
Die in § 8 der Haushaltssatzung 2026 unter „Regelungen zur Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Gemeindevertretung und Gemeindevorstand/Bürgermeister im Zusammenhang mit über- und außerplanmäßigen Bewilligungen“ genannten Euro-Beträge werden in den Punkten a) und b) für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen auf die Werte der Haushaltssatzung 2025 reduziert.
Die Zuständigkeitsregelungen für den Haushalt 2026 sollen damit unverändert auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2025 verbleiben.
Ergebnis
Bei 3 Ja-Stimmen (Grüne und SPD) gegen 4 Nein-Stimmen (HüLi und CDU) mehrheitlich abgelehnt.