Antrag: Technischer Umweltschutz – Umrüstung von motorbetriebenen Landschaftspflegegeräten auf akkubetriebene

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Gemeindeverwaltung erstellt eine Liste der im Bauhof/Waldbewirtschaftung vorhandenen Landschaftspflegegeräten (z.B. Freischneider, Kettensägen, Laubbläser, Rasenmäher, Stabheckenschere, Hochentaster) mit Antriebsart und Anschaffungsjahr.
Die Gemeindeverwaltung lässt prüfen, ob für die dort aufgeführten motorbetriebenen Geräte ein adäquater akkubetriebener Ersatz auf dem Markt vorhanden und verfügbar ist.
Die Gemeindeverwaltung legt dem B.A.U. ein zeitliches Austauschkonzept, welches sich am Alter der Geräte, am Abschreibungsstatus oder der Funktionsfähigkeit orientieren kann, für die aufgeführten, umrüstbaren Geräte vor. Weiterhin werden Neugeräte nur noch akkubetrieben angeschafft, sofern laut Punkt 2 ein adäquater Ersatz auf dem Markt vorhanden ist.

Begründung:

Die Umrüstung von motorbetriebenen Landschaftspflegegeräten auf akkubetriebene liefert einen wichtigen Beitrag, den Verbrauch von fossilen Energiequellen zu reduzieren. Darüber hinaus werden durch den Einsatz von akkubetriebenen Geräten in der Regel Lärmemissionen gesenkt, dies wirkt sich positiv sowohl auf den Führer des Geräts als auch auf die Anwohner der Pflegemaßnahmen aus. Weiterhin haben akkubetriebene Geräte in der Regel einen deutlich niedrigeren Vibrationswert für handgehaltene oder handgeführte Maschinen, so dass dies den Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz der Maschinenführer erhöht.

Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Hünstetten
Karsten Rose