Bericht zur HFA-Sitzung am 04.06.2018

Nach einer fast dreistündigen Beratung des Haupt- und Finanzausschusses blickt man zufrieden auf eine konstruktive Beratung zurück.

Bürgerhaushalt

Hinsichtlich des Bürgerhaushalts, den die HüLi-Fraktion bereits im Jahr 2014 beantragt hatte, wurden die nächsten Schritte abgestimmt, wobei der Bürgermeister plant – wie bereits im Vorjahr – anliegen aus der Bürgerschaft direkt abzufragen und in Folge den Gremien im Rahmen der Haushaltsberatung vorzulegen. Ein Erfahrungsbericht aus der Gemeinde Heidenrod zeigte ferner einige Herausforderungen und Möglichkeiten in Bezug auf eine bürgernahe und transparentere Haushaltsführung auf. Unterm Strich wird diese Thematik die gemeindlichen Gremien auch noch in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen.

Verkehrssicherheit

In Bezug auf die Anschaffung von mobilen Dialog-Display-Systemen, mit denen Autofahrern in sensiblen Straßenbereichen auf eine angemessene Geschwindigkeit hingewiesen werden sollen, befürwortet Bündnis 90/Die Grünen deren Anschaffung, mahnt jedoch, dass der positive Effekt auf die Verkehrssicherheit nur solange besteht, wie die Hinweistafel vor Ort auch angebracht ist. Sobald die Tafel an einen anderen Ort angebracht wird, besteht auf Basis von verkehrspsychologischen Studien die immanente Gefahr das am alten Standort wieder viel zu schnell gefahren wird.

Begrüßt wird hierzu die Zusage des Bürgermeisters in Zukunft mit den Geschwindigkeitsmesstafeln auch Langzeit-Tests und in Folge nähere Auswertungen durchzuführen, so dass die Hoffnung besteht an sensiblen Bereichen früher oder später eine dauerhafte Lösung für die Verkehrssicherheit zu finden.

Dorferneuerung

Begrüßt wurde das Engagement und die ehrenamtliche Arbeit des Arbeitskreises Dorferneuerung in Wallrabenstein, die ein Projekt zur Schaffung eines neuen Dorf- und Festplatzes vorstellten. Es folgten zwar kritische Fragen zur Finanzierbarkeit und den Förderbedingungen, doch am Ende stimmte man einhellig und fraktionsübergreifend den Projektvorschlägen zu, die nach ihrer Realisation eine enorme Bereicherung für den Ortsteil darstellen werden und größtenteils durch Fördermittel finanziert werden können (rund 65 Prozent des Nettowerts). Endgültig wird hierzu die Gemeindevertretung Ende Juni abstimmen.

Kita-Gebühren

Hier wurde die Teilgebührenfreistellung des Landes Hessen und die daraus resultierende Satzungsänderung für die Benutzungsgebühren der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hünstetten einstimmig auf den Weg gebracht, so dass dies – wenn die Gemeindevertretung Ende Juni dies entsprechend beschließt – in Zukunft zu einer spürbaren finanziellen Entlastung von Familien und Eltern führen wird. Die sehr gute Qualität der Kinderbetreuung in Hünstetten bleibt dabei erhalten und die Kritik aus Reihen der SPD-Fraktion in Bezug auf Mehraufwände der Verwaltung bei der Umsetzung der Regelung konnte Bündnis 90/Die Grünen nicht teilen.

Zwar wird die Gemeinde am Ende rund 3.000,- EUR monatlich im Rahmen der Teilgebührenfreistellung selbst tragen müssen, da das Land die Gebührenfreistellung für die Eltern nicht in voller Höhe der Kommune erstattet, doch diesen Preis sollte man in Hünstetten bereit sein für die Kinderbetreuung zu zahlen.

Neue Ehrenordnung

Ohne große Aussprache wurde die neue Ehrensatzung der Gemeinde Hünstetten zur abschließenden Beratung an die Gemeindevertretung verwiesen. Eigentlich hatte man seitens Bündnis 90/Die Grünen etwas Feedback aus den Fraktionen der SPD und CDU erwartet, doch einvernehmlich wurden die Vereinfachungen bei der Verleihung von Ehrenabzeichen zugestimmt und damit auch die Möglichkeit geschaffen, dass in Zukunft Ehrungen im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung gewürdigt werden.

Wesentliche Impulse zur neuen Satzung brachte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bereits im Vorfeld ein, die in Folge 1:1 im Verwaltungsentwurf berücksichtigt wurden.

Einführung einer neuen Geschäftsordnung

Zum Entwurf einer neuen Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und Ausschüsse brachte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zahlreiche Änderungsanträge ein, wobei sich schnell Kompromisslinien mit den anderen Fraktionen abzeichneten, so dass einige Vorschläge, die keine Aussicht auf eine Zustimmung offenbarten, direkt zurückgezogen wurden.

Verwundert zeigte man sich am Ende, dass aus den anderen Fraktionen – trotz vorheriger Vertagung – nur vereinzelt Änderungswünsche oder redaktionelle Änderungen eingebracht wurden.

Zu den Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen:

§ 6 Bildung von Fraktionen wird in (1) geändert in;

… Eine Fraktion ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Gemeindevertreterinnen und/oder Gemeindevertretern.

Begründung:

Zur Wahrung von Minderheitenrechten sollte die Regelung aus § 36a HGO übernommen werden „Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Gemeindevertretern bestehen“. Die geplante Erhöhung der Mindeststärke einer Fraktion auf mindestens drei Personen wäre aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen nicht tragbar.

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung und somit angenommen

 

§ 28 Niederschrift wird in (3) wie folgt geändert;

Die Niederschrift liegt ab dem 7. Tage nach der Sitzung für die Dauer von zehn Tagen im Rathaus,…

Begründung:

Die in der neuen Satzung vorgeschlagene Auslegungsfrist von nur einer Woche ist zu knapp bemessen. Hier sollte der Zeitrahmen der alten Satzung beibehalten werden.

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung und somit angenommen

 

§ 28 Niederschrift wird in (6) wie folgt abschließend ergänzt;

Tonbandaufzeichnungen können frühestens nach Ablauf von einem Jahr gelöscht werden.

Begründung:

Aktuell sieht der neue Entwurf faktisch vor, dass die Tonbandaufzeichnung fünf Tage nach der Offenlegung, also 13 Tage nach der Sitzung bereits gelöscht wird. Dies ist in Hinblick auf die Dokumentation und mögliche Fehler bei der Niederschrift nicht empfehlenswert. Hier ist eine klare Regelung erforderlich, dass die Tonbandaufzeichnung mindestens 12 Monaten nicht gelöscht wird, damit im Zweifelsfall Gremien oder Aufsichtsbehörden bei Bedarf noch drauf zugreifen können. Die alte Frist der Aufbewahrung von mindestens 4 Jahren ist hingegen zu weit gefasst.

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltung und somit angenommen

 

§ 33 Anhörungsplicht wird in (1) wie folgt ergänzt;

… Die Stellungnahme ist an die oder den Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu richten und in Folge der Gemeindevertretung vorzulegen.

Die oder der Vorsitzende kann in Einzelfällen…

Begründung:

Es fehlt aktuell die Regelung, dass auch die Gemeindevertretung selbige Stellungnahme erhält. Die darauffolgende Änderung ist in Folge redaktioneller Natur.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen und somit angenommen

 

§ 36 Sonstige Beteiligungsrechte gemäß § 8c HGO wird in wie folgt ergänzt;

Die Gemeindevertretung kann Kinder und Jugendliche in ihrer Funktion als Vertreter von Kinder- und Jugendinitativen und Vertreterinnen und Vertreter von sonstigen Beiräten der Gemeinde, Kommissionen und Sachverständigen für Angelegenheiten, die in deren Tätigkeitsbereich fallen, Anhörungs-, Vorschlags- und Rederechte einräumen.

Begründung:

§ 8c der HGO sieht ausdrücklich das Beteiligungsrecht für Kinder und Jugendliche vor. Hier bietet es sich an, da Hünstetten selbst kein Jugendparlament aufweist, dass die Satzung zumindest die möglichen Beteiligungsrechte gemäß der HGO für Kinder und Jugendliche explizit einräumt, um deren Interessen gebührend aufzugreifen.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen und somit angenommen

 

§ 38 Zuwiderhandlungen gegen die Geschäftsordnung – wird gestrichen

Begründung:

Die hier dargestellten Möglichkeiten in Bezug auf eine Geldbuße oder zeitlich begrenzten Ausschluss sind für ein Parlament aus ehrenamtlich Tätigen nicht zielführend. Die Rechte und Möglichkeiten die u.a. in Hinblick auf das Hausrecht geregelt sind, dürften als ausreichend betrachtet werden. 

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und somit abgelehnt

Endgültig wird zur Satzungsänderung die Gemeindevertretung Ende Juni beraten.

Kompletter Antrag:

2018-05 Antrag – Geschäftsordnung Gemeindevertretung