Wir bitten um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- Inwiefern ist die Gemeinde Hünstetten auf die neue Rechtslage im Bereich des Datenschutzes – konkret die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche am 25. Mai 2018 in Kraft tritt – vorbereitet und welche wesentliche Maßnahmen wurden dazu bisher getroffen?
- Mussten oder müssen Verträge mit Unternehmen, die im Auftrag der Gemeinde personenbezogene Daten verarbeiten, in Hinblick auf die DSGVO geprüft oder angepasst werden?
- Mit welchen Mehraufwänden rechnet die Gemeinde Hünstetten in Bezug auf die Umsetzung und Anwendung des neuen Datenschutzrechts im Vergleich zur bisherigen Rechtslage?
- Hat die Gemeinde ein aktuelles IT-Sicherheitskonzept und gab es im vergangenen Jahr Probleme mit der IT- bzw. Datensicherheit?
- Wie bewertet man die Wahrung des Datenschutz und der Vertraulichkeit in Bezug auf die Arbeit der gemeindlichen Gremien?
- Sieht man diesbezüglich Bedarf für die Schulung bzw. Sensibilisierung von gewählten Mandatsträgern in Ortsbeiräten bzw. der Gemeindevertretung und falls dies zutrifft, welche Maßnahmen will man dazu ergreifen?
Dokument:
2018-01 Anfrage – Datenschutz