Antrag: Verzicht auf Einsatz von Glyphosat

Die Gemeindevertretung möge beschließen;

  1. Die Gemeinde Hünstetten verzichtet bei der Pflege von kommunalen Flächen auf den Einsatz von Pestiziden – im Besonderen auf den Einsatz von Mitteln, die Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat enthalten.
  1. Private Unternehmen, die Aufträge von der Gemeinde Hünstetten zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten, werden zukünftig entsprechend auf einen Glyphosatverzicht vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt. Bei der Pflege von gemeindeeigenen Flächen durch Vereine oder Privatpersonen wird ebenfalls auf einen Glyphosat-Verzicht hingewirkt.
  1. Beim Abschluss neuer Pachtverträge für gemeindliche landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.
  1. Der Bürgermeister wird gebeten, Informationsmaßnahmen über Glyphosat und andere chemische Herbizide und Pestizide durchzuführen. Damit soll das Bewusstsein über die gesundheitlichen Gefahren und die umweltschädlichen Wirkungen von Pestiziden auf Pflanzen und Bestäuberinsekten erhöht werden. Durch die Informationsmaßnahmen sollen auch private Grundstückseigentümer und Landwirte dazu bewegt werden auf Pestizide (insbesondere mit dem Inhaltsstoff Glyphosat) freiwillig zu verzichten.
  1. Der Bürgermeister wird ersucht in Zukunft alternative Bepflanzungsmaßnahmen, die als Bienenweide dienen und keinen Giftstoffeinsatz benötigen, für gemeindeeigenen Flächen verstärkt umzusetzen.

Begründung:

Mehr als 1 Million Menschen haben 2016/17 die Europäische Bürgerinitiative gegen Glyphosat unterschrieben, darunter überproportional viele Deutsche. Trotzdem hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt Ende November 2017 im Alleingang die Zustimmung zu einer 5-jährigen Genehmigungserneuerung erteilt und damit eine EU-Mehrheit hergestellt. Kaum jemand rechnet derzeit mit einer weiteren Genehmigungserneuerung. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, den Ausstieg einzuleiten.

Zum Hintergrund: Die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Diese Einstufung bestätigt frühere Hinweise auf eine gesundheitsschädigende Wirkung. Die zuständigen Behörden relativieren diese Hinweise allerdings bisher zu einem „wahrscheinlich nicht krebserregend“. Zudem sind glyphosathaltige Herbizide laut Umweltbundesamt entscheidend mitverantwortlich für den dramatischen Verlust an biologischer Vielfalt in der Agrarlandschaft. Rückstände sind bei Menschen und Tieren sowie in Böden, Gewässern und zahlreichen Lebensmitteln nachweisbar.

Die Gemeinde Hünstetten kann mit diesem Beschluss gemäß dem Vorsorgeprinzip ihrer Mitverantwortung für den Gesundheitsschutz ihrer Bürgerinnen und Bürger und dem Schutz der Umwelt gerecht werden.

Dokument:

2018-01 Antrag – Vericht auf Einsatz von Glyphosat

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