Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Hünstetten

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) wird beauftragt über die nachfolgenden Änderungen an der Geschäftsordnung zu beraten und eine Beschlussvorlage für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung zu erarbeiten.

Zu der Sitzung des HFA sind der Vorsitzende der Gemeindevertretung und seine Stellvertreter in beratender Funktion mit einzuladen.

§ 15 Anfragen (1) der Geschäftsordnung wird um einen Satz ergänzt:
„Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfragen schriftlich oder mündlich in einer Sitzung der Gemeindevertretung. Die Antwort des Gemeindevorstands wird in der Sitzungsniederschrift festgehalten.


§ 18 Sitzungsordnung, Sitzungsdauer und Film- und Tonaufzeichnungen (3) wird wie folgt geändert:
„Die Sitzungen beginnen in der Regel um 19:00 Uhr und enden um 23 Uhr.“

Es wird ein neuer Absatz (5) in § 18 Sitzungsordnung, Sitzungsdauer und Film- und Tonaufzeichnungen aufgenommen:
„In begründeten Fällen, z.B. einer Pandemie, Epidemie u.ä., kann die oder der Vorsitzende eine Maskenpflicht während den Sitzungen anordnen. Zugelassen sind dann FFP2 und medizinische Masken. Ein Verstoß gegen die angeordnete Maskenpflicht kann zum Sitzungsausschluss desjenigen führen.“

Im Rahmen der Beratung im HFA sind ferner folgende Punkte zu erörtern und ggf. abzustimmen:

  • Sitzungsort – regelmäßiger Wechsel des Sitzungsorts zwischen den Ortsteilen, gemäß Geschäftsordnung
  • Beamer und Leinwand zur Darstellung der aktuellen bzw. geänderten Tagesordnung und Beschlussvorlage (ggf. auch – nach vorheriger Anmeldung beim Vorsitz – für RednerInnen)
  • Fortlaufende Antragskontrolle – Erstellung einer Antragsverfolgungsliste, welche die beschlossenen Anträge der Gemeindevertretung auflistet und den aktuellen Bearbeitungsstand kurz darstellt.

Begründung:

zu 1: Für eine höhere Transparenz, leichtere Dokumentation und bessere Information der Gemeindevertretung sind die Antworten des Gemeindevorstands im Protokoll festzuhalten. Dies wird in Nachbarkommunen, wie z.B. Taunusstein gemäß einer identischen Formulierung in der Geschäftsordnung ebenfalls praktiziert.

Zu 2: Die Erfahrung der letzten Sitzungen zeigt, dass gerade bei umfangreichen Tagesordnungen aktuell die Sitzungszeit nicht ausreicht und Themen auf die nächste Sitzung verschoben werden müssen. Die nicht ausreichende Sitzungszeit schränkt auch die Möglichkeit der Gemeindevertretung ein ihre Aufgaben und Pflichten nachzukommen, da u.a. der Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ die letzten beiden Sitzungen nicht aufgerufen wurde. Ferner ist es bereits gelebte Praxis, dass die letzte Sitzung des Jahres immer um 19 Uhr beginnt.

Zu 3: Die Formulierung findet sich in der Geschäftsordnung der Stadt Taunusstein und regelt eine Praxis, welche auch in Hünstetten bisher praktiziert wurde.

Zu den weiteren Punkten:
Aktuell erfolgt nicht mehr, der in der Satzung geregelte Wechsel des Sitzungsortes und es zeigt sich, dass digitale Hilfsmittel einen Sitzungsablauf und eine Diskussion zielführend unterstützen könnten. Eine Antragsverfolgunsliste ist z.B. ein fester Tagesordnungspunkt bei den Sitzungen der Gemeindevertretung Waldems und eine regelmäßige Information hierzu würde – zumindest unsererseits – viele An- und Nachfragen obsolet machen.

Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Hünstetten

Frank Weber